Satzung

Satzung

Hier finden Sie einen Auszug aus der gültigen Satzung des Karibuni e. V.:

§ 2          Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung durch die Beschaffung von Mitteln zur materiellen Unterstützung der Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Pinneberg und dem Nzega Distrikt sowie andere Distrikte in Tansania. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die ideelle und finanzielle Unterstützung von Waisenhaus- und Schulprojekten verwirklicht.

Mittel zur Erreichung des Zweckes sind insbesondere

  • regelmäßige Zusammenkünfte
  • das Anbieten von Know-How
  • sowie die Bereitstellung finanzieller Mittel

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

§ 3          Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereines können alle volljährigen Personen sowie rechtsfähige Unternehmen werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen und wird durch den Vorstand genehmigt.

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